- Registrierung beim BSI:
Bis 6. März 2026 (dreimonatige Frist nach Inkrafttreten des Gesetzes am 6. Dezember 2025)
- Meldepflichten:
Ab sofort – erhebliche Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden gemeldet und innerhalb von 72 Stunden konkretisiert werden.
- Risikomanagement & Maßnahmen:
Schrittweise einführen und dokumentieren, inklusive Wirksamkeitsnachweisen;
vollständige Umsetzung und Nachweise müssen bis 2027 vorliegen.